Seit 13.04.2006 ist in Berlin die vom Deutschen Ärztetag beschlossene neue Weiterbildungsordnung 2004 in Kraft getreten. Wesentliche Änderung war die Abschaffung des Internisten ohne Schwerpunkt und Betonung der internistischen Ausbildung der Allgemeinmediziner. Dies geschah mittels der so genannten "common trunk"-Weiterbildung von 3 Jahren stationärer Innerer Medizin und anschließender 2jähriger ambulanter Weiterbildung zum Facharzt (FA) für Innere und Allgemeinmedizin bzw. 3-jähriger Spezialisierung zum FA für Innere Medizin und Schwerpunkt XY, z.B. Gastroenterologie. Für diejenigen, die die Weiterbildung zur Allgemeinmedizin nach dem 13.04.2006 begonnen haben, gilt die neue WbO, welche an diesem Tag (bereits mit drei Nachträgen) in Kraft getreten ist. Laut Homepage der Ärztekammer ist "hinsichtlich der Frage, welche Fassung der Weiterbildungsordnung ...Gültigkeit hat, ... das Datum des Beginns ...der Weiterbildung relevant."
1. – 3. Nachtrag – in Kraft seit 23.11.2005
Einführung des FA für Innere und Allgemeinmedizin. Führbarer Titel lautet aber wie bisher: "Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin". Deutliche Verlängerung der stationären internistischen Weiterbildungszeit von 18 ("alte WbO" 1994) auf 36 Monate zu Beginn der Weiterbildung, Einführung von obligaten 3 Monaten auf einer internistisch(!) geführten Intensivstation, Kinderheilkunde bzw. Kurs nicht mehr Pflicht, statt 80 Std. Allgemeinmedizin-Pflichtkurs nun 80 Std. Psychosomatische Grundversorgung.
4. Nachtrag – in Kraft seit 05.07.2006
Verkürzung der stationären internistischen Zeit von 36 auf 24 Monate, 3 Monate internistische Intensivzeit sind durch ACLS-Kurs ersetzbar (auf individuellen Antrag bei der Ärztekammer Berlin auch durch einen 60 bzw. 80 Std. Kurs Rettungsmedizin zu ersetzen).
5. Nachtrag – in Kraft seit 19.09.2007
Wiedereinführung des FA Innere Medizin ohne Schwerpunkt unter Beibehaltung des internistisch geprägten FA Innere und Allgemeinmedizin. Es muss nicht mehr mit der stationären internistischen Weiterbildung begonnen werden, sondern auch ambulanter Abschnitt zuerst möglich. 3 Monate internistische Intensivzeit auf internistisch-interdisziplinär erweitert, allerdings frühestens nach 24 Monaten Weiterbildungszeit, weiterhin durch ACLS-Kurs ersetzbar.
6. Nachtrag – in Kraft seit 14.11.2007
Wiedereinführung des FA Allgemeinmedizin in Berlin. Stationäre internistische Weiterbildung von 24 auf 6 Monate gekürzt. 18 Monate Allgemeinmedizin obligat, zusätzlich 6 Monate Kinderheilkunde wieder Pflicht bzw. durch Kurs ersetzbar. Neu zudem 6 Monate Orthopädie als Pflichtabschnitt. 3 Monate Intensivzeit wird in 3 Monate Anästhesiologie geändert bzw. durch Kurs ersetzbar. Hospitation zu Weiterbildungszwecken erlaubt. Die 6 Monate Chirurgie und der 80 Std. Kurs Psychosomatische Grundversorgung bleiben von den Nachträgen unberührt.
7. Nachtrag – in Kraft seit 02.04.2008
Keine spezifische Änderung im Gebiet Allgemeinmedizin im Vergleich zum 6. Nachtrag
8. Nachtrag – in Kraft seit 23.09.2009
Keine spezifische Änderung im Gebiet Allgemeinmedizin im Vergleich zum 7. Nachtrag
9. Nachtrag – in Kraft seit 17.03.2012
Keine spezifische Änderung im Gebiet Allgemeinmedizin im Vergleich zum 8. Nachtrag
10. Nachtrag – in Kraft seit 11.10.2014
Auf den Zeitraum 18 Monate Allgemeinmedizin werden jetzt auch insgesamt 6 Monate Tätigkeit im hausärztlich-internistischen Bereich anerkannt. Die 6 Monate Pädiatrie können jetzt nicht nur ambulant, sondern auch stationär abgeleistet werden.
Die Übergangsfrist der alten Weiterbildungsordnung ist abgelaufen. Wer die Weiterbildung nachweislich vor dem 13.04.2006 begonnen hatte, konnte während einer siebenjährigen Übergangszeit (letzter
Termin zur Prüfungsanmeldung war der 12.04.2013) wählen, ob er/sie die Weiterbildung nach der alten oder nach der neuen WbO abschließen wollte. Die gesetzlichen Regelungen (Übergangsbestimmungen)
dazu finden sich im § 21 der neuen WbO. In dem Nachtrag von 1999 zur Weiterbildungsordnung (WbO) von 1994 wurde die Weiterbildungszeit zur Erlangung des Facharztes für Allgemeinmedizin von
ursprünglich 3 auf 5 Jahre angehoben.