|
|
||
Weiterbildung
1. Überblick Alte Weiterbildungsordnung (WbO)Wer die Weiterbildung nachweislich vor dem 13.04.2006 begonnen hat, kann während einer siebenjährigen Übergangszeit (letzter Termin zur Prüfungsanmeldung wäre dann der 12.04.2013) wählen, ob er/sie die Weiterbildung nach der alten oder nach der neuen WbO abschließen möchte. Die gesetzlichen Regelungen (Übergangsbestimmungen) dazu finden sich im § 21 der neuen WbO. In dem Nachtrag von 1999 zur Weiterbildungsordnung (WbO) von 1994 wurde die Weiterbildungszeit zur Erlangung des Facharztes für Allgemeinmedizin von ursprünglich 3 auf 5 Jahre angehoben. 2. Überblick Neue Weiterbildungsordnung (WbO)Seit 13.04.2006 ist in Berlin die vom Deutschen Ärztetag beschlossene neue Weiterbildungsordnung 2004 in Kraft getreten, im folgenden "neue WbO". Wesentliche Änderung war die Abschaffung des Internisten ohne Schwerpunkt und Betonung der internistischen Ausbildung der Allgemeinmediziner. Dies geschah mittels der so genannten "common trunk"-Weiterbildung von 3 Jahren stationärer Innerer Medizin und anschließender 2jähriger ambulanter Weiterbildung zum Facharzt (FA) für Innere und Allgemeinmedizin bzw. 3-jähriger Spezialisierung zum FA für Innere Medizin und Schwerpunkt XY, z.B. Gastroenterologie. Für diejenigen, die die Weiterbildung zur Allgemeinmedizin nach dem 13.04.2006 begonnen haben, gilt die neue WbO, welche an diesem Tag (bereits mit drei Nachträgen) in Kraft getreten ist. Laut Homepage der Ärztekammer ist "hinsichtlich der Frage, welche Fassung der Weiterbildungsordnung ...Gültigkeit hat, ... das Datum des Beginns ...der Weiterbildung relevant." 1. – 3. Nachtrag – in Kraft seit 23.11.2005 4. Nachtrag – in Kraft seit 05.07.2006 5. Nachtrag – in Kraft seit 19.09.2007 6. Nachtrag – in Kraft seit 14.11.2007 7. Nachtrag – in Kraft seit 02.04.2008 8. Nachtrag – in Kraft seit 23.09.2009 3. Vorgeschriebene Kurse für beide Weiterbildungsordnungen findet ihr unter: Kurse | ||
[Home] |